Gültig ab: 09.08.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Änderungsschneiderei Johnny, Inhaber Jigar Wakkas, Markstraße 226, 44799 Bochum (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Auftraggeber (Kunden).
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Bei mündlicher oder telefonischer Auftragserteilung gilt die Übergabe des Kleidungsstücks als Vertragsschluss.
Alle angegebenen Preise sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisliste ist unverbindlich; für besondere Arbeiten kann ein abweichender Preis vereinbart werden. Die Zahlung erfolgt in bar oder per EC-Karte bei Abholung der Ware.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Kleidungsstück in sauberem Zustand zu übergeben. Das fertiggestellte Kleidungsstück ist innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung abzuholen. Bei nicht rechtzeitiger Abholung wird nach schriftlicher Ankündigung eine Lagergebühr erhoben. Nach 6 Monaten ohne Abholung erlischt das Eigentum des Auftraggebers am Kleidungsstück.
Vereinbarte Fertigstellungstermine sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Bei Verzögerungen wird der Auftraggeber informiert.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden an übergebenen Kleidungsstücken, die durch sein Verschulden entstanden sind. Für vorhandene Schäden, Mängel oder Abnutzungen an übergebenen Kleidungsstücken haftet der Auftragnehmer nicht. Es empfiehlt sich, den Zustand des Kleidungsstücks bei der Übergabe zu dokumentieren.
Die Haftung ist auf den Zeitwert des Kleidungsstücks begrenzt. Für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird nicht gehaftet, soweit keine Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Reklamationen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Abholung, schriftlich oder mündlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, beanstandete Arbeiten nachzubessern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und der DSGVO.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.